Suche
OÖV-Premium für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1083.18)
jeweils auf den Gesamtkörperwert.
Freizeitunfälle sind Unfälle, die nicht als Arbeits- und diesen gleichgestellte Unfälle im Sinne der
Sozialversicherungsgesetze oder sozialversicherungsähnlicher Regelungen
OÖV-Plus für Freizeitunfälle ab 11 % (UN1087.18)
jeweils auf den Gesamtkörperwert.
Freizeitunfälle sind Unfälle, die nicht als Arbeits- und diesen gleichgestellte Unfälle im Sinne der
Sozialversicherungsgesetze oder sozialversicherungsähnlicher Regelungen
Steuerliche Regelungen 5 (Zukunftssicherung gem. § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG 1988) (STLV2004-5)
vorzeitigen Auflösung des Vertrages resultierende
Versicherungsleistung ist daher erst nach Sicherstellung des zur Abdeckung einer allfälligen
Nachversteuerung nach § 67 Abs 10 EStG 1988 erforderlichen
Wertanpassung - Gebäude und Betriebseinrichtungen (F175)
einer der in der Polizze ausgewiesenen Indizes nicht mehr veröffentlicht, so wird der an
seine Stelle getretene Index herangezogen.
Die Prozentsätze der Veränderungen werden nach folgender Formel
Wertanpassung - Gebäude und Betriebseinrichtungen (F175.1)
einer der in der Polizze ausgewiesenen Indizes nicht mehr veröffentlicht, so wird der an
seine Stelle getretene Index herangezogen.
Die Prozentsätze der Veränderungen werden nach folgender Formel