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Entsorgungskosten mit Erdreich (BBTV0018)
sind Kosten, die dadurch entstehen, dass durch behördliche oder
sachverständige Untersuchung festgestellt werden muss, ob
- gefährlicher Abfall oder Problemstoffe,
- Sachen, die einer Ablieferungspflicht
Entsorgungskosten (Sonderabfall) mit Erdreich (CD3005.12)
sind Kosten, die dadurch entstehen, dass durch behördliche oder sachver-
ständige Untersuchung festgestellt werden muss, ob
- gefährlicher Abfall oder Problemstoffe,
- Sachen, die einer Ablieferungspflicht
Entsorgungskosten, Sonderabfall (CS3004.12)
sind Kosten, die dadurch entstehen, dass durch behördliche oder sachver-
ständige Untersuchung festgestellt werden muss, ob
- gefährlicher Abfall oder Problemstoffe,
- Sachen, die einer Ablieferungspflicht
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.22 (Fe5104.22)
Schadenereignis als unvermeidliche Folge von Aufräum-, Abbruch- oder Löscharbeiten sowie der
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes entstanden sind.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden
Euro-Teilkasko für Krafträder (KA1133.23)
bzw. Pkt. 1.1.9. entsteht, vom Versicherungsnehmer oder
Lenker unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung