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Brandschäden an Trocken- u. sonstigen Erhitzungsanlagen (Fe2011.16)
Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Brandschäden an
Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren Inhalt auch dann zu ersetzen, wenn der
Brand innerhalb der Anlagen ausbricht.
Oberösterreichische
Bergwerke (Ausschluß von Bodensenkungen und Verbrüchen) (AH406) (AH406)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH406
BERGWERKE
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden durch Boden-
se
Schäden an Gartentoren (DH1409.15)
HAUSHALT - Schäden an Gartentoren - DH1409.15
Kosten der Wiederherstellung beschädigter oder Wiederbeschaffung entwendeter Gartentore
infolge Einbruchdiebstahl in die Versicherungsräumlichkeiten gel
Beleuchtung der Versicherungsräumlichkeiten (E24) (E24)
EINBRUCH E24
BELEUCHTUNG DER VERSICHERUNGSRÄUMLICHKEITEN
Im Sinne des Art. 6 der Allgemeinen Einbruchdiebstahlversich
Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen (FBU26) (FBU26)
ungs-
Bedingungen (AFBUB) gelten Brandschäden an Trocken- und sonstigen Erhitzungsanlagen und deren In-
halt, auch wenn der Brand innerhalb der Anlage ausbricht.
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