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Auslandsdeckung EU (AH400.2)
bezieht sich auf Schadenereignisse
2.1. aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen,
2.2. durch Produkte des Versicherungsnehmers, die dorthin gelangt sind, ohne dass
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall,Problemstoffen und/oder kontaminiertem Erdreich (MB4074.12.18)
BGBl. 417/92) zu
gefährlichem Abfall oder Problemstoffen werden bzw. umgebendes Erdreich der Schadenstelle
kontaminiert wird und die Behandlung nur durch einen Mehrkostenaufwand durchgeführt werden
kann
Mehrkosten durch Behandlung von gefährlichem Abfall (MB3007.12)
BGBl.
417/92) zu gefährlichem Abfall oder Problemstoffen werden bzw. umgebendes Erdreich der
Schadenstelle kontaminiert wird und die Behandlung nur durch einen Mehrkostenaufwand
durchgeführt werden kann
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA1122.23)
bzw. Pkt. 1.1.8 entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung
Euro-Vollkasko für Krafträder (KA1123.23)
bzw. Pkt. 1.1.9. entsteht, vom Versicherungsnehmer oder
Lenker unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung