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Genesungsbeitrag (U825.3) (U825.3)
lles mehr als
14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befin-
det. Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
Als Spital gelten
Genesungsbeitrag (U825.2) (U825.2)
lles mehr als
14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befin-
det. Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
Als Spital gelten
BB825-95.1 (BB825-95.1)
lles mehr als
14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befin-
det. Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
Als Spital gelten
Genesungsbeitrag (U825-95.1) (U825-95.1)
lles mehr als
14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befin-
det. Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
Als Spital gelten
Allg. Bedingungen f.d.Fahrzeug-Kollisionskasko-Versicherung (KKB1993) (KKB1993)
Haarwild auf Straßen mit öffent-
lichem Verkehr;
1.5 durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen;
1.6 darüber hinaus durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen