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Allg. Bedingungen f.d.Fahrzeug-Kollisionskasko-Versicherung (KKB1993) (KKB93)
Haarwild auf Straßen mit öffent-
lichem Verkehr;
1.5 durch mut- oder böswillige Handlungen betriebsfremder Personen;
1.6 darüber hinaus durch Unfall, das ist ein unmittelbar von außen
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (LW5124.18)
versicherten Gebäuden infolge Austritts von Wasser aus - am versicherten
Grundstück oder im/am Gebäude vorhandenen - Schwimmbädern, Schwimmteichbecken,
Whirlpools und/oder wasserführenden Absorberanlagen mitversichert
Schwimmteichbecken am Grundstück (LW1147.15)
Schäden an den versicherten Gebäuden infolge Austritts von Wasser aus - am versicherten
Grundstück vorhandenen - mit festen Baustoffen errichtete bzw. betonierte Becken von
Schwimmteichen mitversichert.
Der
Ausfall von Klimaanlagen (CS5) (CS5)
eingetretenen erhöhten Luftfeuchtigkeit entstehen. Voraussetzung für die Haft-
ung ist jedoch das Vorhandensein einer Signalanlage, welche die Störungen oder den Ausfall der Kli-
maanlage optisch und akustisch
U858 (U858)
oder
Ortes der Arbeitsstätte) mit mindestens 3 und maximal 42 geplanten Übernachtungen. Das Vorhandensein
der Urlaubsreise ist durch entsprechende Bestätigungen (Aufenthaltsbe- stätigung, Buchungsunterlagen