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Einbruchdiebstahl - Diebstahl von Betriebsfahrrädern innerhalb Österreichs - ED3023.22 (ED3023.22)
sich die Voraussetzungen
der Leistungsfreiheit nach § 6 Abs 2 VersVG richten, gelten:
a.) Beim Abstellen ist der Rahmen des Fahrrades an einem ortsfesten Gegenstand mit einem
Fahrradschloss zu sichern
FEUER - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Verkehrswert - Fe3033.21 (Fe3033.21)
versichert, sofern diese nicht anderweitig oder anderweitig nicht ausreichend versichert sind.
Feststellung: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort
bzw. Versiche
Produktinformationsblatt Assistance Gewerbe (PIBGAss.2020)
sind unverzüglich der Sicherheitsbehörde zu melden.
Der Schaden ist gering zu halten. An der Feststellung des Versicherungsfalls und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere
sind Auskünfte zu erteilen
Reisekaskoversicherung (KA1007.18)
bzw. Pkt. 1.1.8 entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich
bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
Sublimits und Selbstbehalte der Besonderen Bedingung AH815.3 (Sublimit-SBH-AH815.3)
PVS € 150,00
Ansprüche der Arbeitnehmer aus Arbeitsunfällen
Hinweis: nur aus solchen unter gleichgestellten Arbeitnehmern
10 % der PVS
€ 150,00
Tätigkeiten an beweglichen Sachen
Hinweis: nur