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Verbesserung infolge technischen Fortschrittes (M4130.2)
FEUER - Verbesserung infolge technischen Fortschrittes - (M4130.2)
Nach einem ersatzpflichtigen Sachschaden kann die Wiederherstellung der zerstörten
versicherten Sachen durch gleichartige, dem letz
Haupt- und Nebenwohnsitz (DH1711.15)
HAUSHALT - Wohnungsinhalt in Haupt- und Nebenwohnsitzen - DH1711.15
In Erweiterung des Artikel 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH besteht für den versicherten
Wohnungsinhalt Versicherungsschut
ImRecht Selbstbeteiligung (RS1010.18)
RECHTSSCHUTZ - Selbstbeteiligung - RS1010.18
Selbstbeteiligung gemäß Artikel 6.8 der dem Vertrag zugrunde liegenden ARB:
Der Versicherungsnehmer trägt – außer in den Fällen des Beratungs-Rechtsschut
Schäden an angeschlossenen Einrichtungen und Armaturen (LW1133.15)
fallen Schäden an
den an die Wasserleitung angeschlossenen Einrichtungen und/oder Armaturen, soweit deren
Erneuerung oder Reparatur im Zuge der Behebung eines Rohrgebrechens im Sinne des Artikel 1
der dem
Zuleitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes (LW2104.16)
LEITUNGSWASSER - Zuleitungsrohre ausserhalb des Versicherungsgrundstückes -
LW2104.16
Abweichend von Art. 2 Punkt 2 und 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Bruchschä-
den einschließlich de