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Reisekaskoversicherung (KA1007.18)
bzw. Pkt. 1.1.8 entsteht, vom Versicherungsnehmer oder Lenker unverzüglich
bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen ist.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
FEUER - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils mit behördlichem Kennzeichen zum Vollwert innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Verkehrswert - Fe3033.21 (Fe3033.21)
versichert, sofern diese nicht anderweitig oder anderweitig nicht ausreichend versichert sind.
Feststellung: Selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit behördlicher Zulassung am Versicherungsort
bzw. Versiche
Fahrraddiebstahl innerhalb Österreichs (DH1449.24)
sich die Voraussetzungen
der Leistungsfreiheit nach § 6 Abs 2 VersVG richten, gelten:
a.) Beim Abstellen ist der Rahmen des Fahrrades an einem ortsfesten Gegenstand mit einem
Fahrradschloss zu sichern
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DENKEINE-SORGEN-SCHUTZENGEL WOHNUNGSGENOSSENSCHAFTKSWG-03.1 (KSWG-03.1)
ist und eventuelle Weisungen des
Versicherers zu befolgen sind;
1.3. dass nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhalts beizutragen ist und dem Versicherer
jede zumutbare Untersuchung über die Ursache [...] Unterlagen auszuhändigen sind;
1.5. dass dem Versicherer auf dessen Anfrage Unterlagen zur Verfügung zu stellen sind, aus
denen sich die Berechtigung der mitversicherten Personen ergibt.
Artikel 13
Fälligkeit [...] Versicherungsleistung, Verjährung
Die Versicherungsleistung wird nach Abschluss der für ihre Feststellung notwendigen Erhebungen
fällig. Die Verjährung richtet sich nach § 12 des Versicherungsvertragsgesetzes
Versicherung von Entsorgungskosten (einschl. Erdreich) (F95) (F95)
entstehen, daß durch b e h ö r d l i c h e oder
s a c h v e r s t ä n d i g e Untersuchung festgestellt werden muß, ob
- gefährlicher Abfall oder Problemstoffe,
- Sachen, die einer Abliefer