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Einbruchalarm- bzw. Einbruchmeldeanlage (ED3005.12)
alle Versicherungsräumlichkeiten erfasst werden,
c) zwei voneinander unabhängige Stromquellen vorhanden sind,
d) ein wirkungsvolles akustisches Alarmsignal gegeben und/oder das Alarmsignal einer Zentrale
Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Geflügel (F846.2)
für die Sachversi-
cherung (ABS).
Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist das Vorhandensein einer netzunabhängigen Alarmanla-
ge, welche den Ausfall der elektrischen Einrichtung und In
Folgeschäden von ind. Blitzschlag / Stromausfall an Schweinen (F845.1)
für die Sachversi-
cherung (ABS).
Voraussetzung für die Entschädigungsleistung ist das Vorhandensein einer netzunabhängigen Alarmanla-
ge, welche den Ausfall der elektrischen Einrichtung und In
Urlaubsklausel (U858.4)
oder
Ortes der Arbeitsstätte) mit mindestens 3 und maximal 42 geplanten Übernachtungen. Das Vorhandensein
der Urlaubsreise ist durch entsprechende Bestätigungen (Aufenthaltsbestätigung, Buchungsunterlagen
Fahrraddiebstahl innerhalb Österreichs (H49.1)
Schadenmeldungspflichten gemäß
Art. 5 Pkt. 1. und 2. der ABH eingehalten werden.
Bei Abhandenkommen des versicherten Fahrrades durch Diebstahl wird nach Vorlage der Einkaufsrechnung
nach folgender