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Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2011 (AUVB2011)
Sachlage erheblich abweicht. Die Feststellung
erfolgt in diesem Fall durch gerichtliches Urteil. Das Gleiche gilt, wenn die Sachverständigen die
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Feststellung nicht treffen können oder wollen [...] Aufforderung keinen Arzt benennt,
wird dieser von der österreichischen Ärztekammer bestellt.
Die beiden Ärzte bestellen einvernehmlich vor Beginn ihrer Tätigkeit einen weiteren Arzt als Obmann,
der für [...] Alkohol-Tests oder der Blutabnahme zur Feststellung des Blutalkoholgehaltes wird einer wesentlichen
Beeinträchtigung der psychischen Leistungsfähigkeit gleichgestellt.
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9. im Zuge von Heilmaßnahmen
Allgemeine Bedingungen für die Luftfahrt-Unfallversicherung (ALUB98)
aufgrund der zuletzt er-
stellten ärztlichen Befunde zu rechnen gewesen wäre.
7. Hatte der Versicherte am Unfallstag das 75. Lebensjahr bereits vollendet, tritt anstelle der Ka-
pitalzahlung eine [...] dieser von der für den Wohnsitz des Versi-
cherten zuständigen Ärztekammer bestellt. Die beiden Ärzte bestellen einvernehmlich vor Beginn
ihrer Tätigkeit einen weiteren Arzt als Obmann, der [...] ist nach dem Grad der dau-
ernden Invalidität zu leisten, mit dem aufgrund der zuletzt erstellten ärztlichen Befunde zu
rechnen gewesen wäre;
6.3. unfallbedingt oder aus unfallfremder
Reifenhandel (Schäden an Kundenfahrzeugen) (AH421.1)
oder Betriebsfremde (Schwarz-
fahrt);
3. Für die Mitversicherung eines Abhol- und Zustelldienstes von Fahrzeugen bedarf es einer
besonde-
ren Vereinbarung.
4. Ausgeschlossen vom
Seng- und Schmorschäden (Fe3025.15)
stromführender Leitungen entstehen
und keinen Brand im Sinne der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB darstellen.
Der auf der Polizze ausgewiesene Selbstbehalt wird vom ermittelten Entschädigungsbetrag in
Abzug
Optische Beeinträchtigung (Eindellung) durch Hagel (St3009.16)
Baubestandteile erneuert, wird ein Kostenzuschuss in Höhe der ortsüblichen,
nachgewiesenen Kosten der Neuherstellung samt Nebenkosten gemäß Punkt 3 abzüglich dem auf
der Polizze angeführten Selbstbehalt, maximal