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Wiederaufbau (F1580)
FEUER - Wiederaufbau - F1580
In Abänderung des Art. 5 AFB und Pkt. IV der "Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung
von Gebäuden und Einrichtungen soweit sie industriell oder gewerblich genutzt
Besondere Bedingung für die Mitversicherung des BauhandwerkerrisikosBW-S3 (BW-S3)
BAUWESEN - Besondere Bedingung für die Mitversicherung des
Bauhandwerkerrisikos - BW-S3
Zu Art. 2, Pkt 2, lit. i)
der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn
Fremdpersonal (E804) (E804)
EINBRUCH BESONDERE BEDINGUNG E804
FREMDPERSONAL
Aufbrechen von Behältnissen in Banken nach Öffnung der
Versicherungsräumlichkeiten mittel
Besondere Bedingung für den Einschluss des Feuerrisikos (BW-S4.1)
BAUWESEN - Besondere Bedingung für den Einschluss des Feuerrisikos - BW-
S4.1
Zu Art. 4, Pkt 2, lit. b)
der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung zur Abdeckung des Bauherrn-,
Bauunte
Arbeitnehmergarderoben (AH418.3) (AH418.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH418.3
ARBEITNEHMERGARDEROBEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 1.2.2 sowie Art 7.10.2 und 7.10.3 AHVB