Suche
Außergewöhnliche Naturereignisse - Wohnungsinhalt (DH1201.16)
daran angeschlossenen Einrichtungen in die versicherten Gebäude
eindringt.
3.3. Grundwasseranstieg - ein Grundwasseranstieg im Sinne dieser Versicherungsbedingungen
ist ein durch außergewöhnliche und/oder [...] Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung;
4. Schäden durch Grundwasser bei denen der Anstieg des Grundwasserspiegels auf geologische
Ursachen oder künstliche Eingriffe des Menschen (insbesondere [...] infolge allmählichem, nicht
witterungsbedingtem Ansteigen des Grundwasserniveaus;
5. Schäden an den versicherten Sachen durch Grundwasser, soferne Baubestandteile
(Fundamente, Keller und dergleichen) des
ZuHaus-Standardschutz (ZH-09.1)
verbunden sind) am
Versicherungsgrundstück.
4.2. Versicherte Baubestandteile
Zu den Baubestandteilen von - auf der Polizze angeführten - Wohn- und Nebengebäuden am Grundstück
zählen auch:
[...]
(für die Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser, Haftpflicht-
versicherung für Haus- und Grundbesitz, soweit Gegenstand
des Versicherungsvertrages)
Der ZuHaus-Standardschutz ist entweder [...] rträgen der Sparten
- Feuer
- Sturmschaden
- Leitungswasser
- Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz
in einer Polizze, wobei jede Sparte als eigener rechtlich selbständiger Vertrag gilt.
Darüber
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (DH1717.18)
HAUSHALT - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück -
DH1717.18
In Erweiterung von Artikel 1 Pkt. 1.2. sind auf dem Versicherungsgrundstück befindliche,
- zumindest bis zur Hälfte im Boden [...] der dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD sind
Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen von Schwimmbädern, Whirlpools,
Gartenduschen und Absorberanlagen am versicherten Grundstück mitversichert.
Der [...] isse gemäß Artikel 2 Punkt 2.6 - und Leitungswasser (Artikel 2 Punkt 3) der jeweils
dem Vertrag zugrunde liegenden ABHD samt Zu- und Ableitungen sowie elektrischen Anlageteilen
und Installationen mitversichert
Versicherungswissen: Bereicherungsverbot
Sache(n) ist. Dies ist die Grundlage des so genannten versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbotes, das in weiterer Folge auch einigen anderen Vorschriften des VersVG zu Grunde liegt. Beispielsweise steht [...] begrenzt. Das Bereicherungsverbot Gemäß §55 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) ist der Versicherer grundsätzlich nicht verpflichtet, mehr als den eingetretenen Schaden zu ersetzen. Dies selbst dann, wenn die [...] steht dem Versicherungsnehmer bei einer Schadensversicherung im Fall einer Doppelversicherung grundsätzlich lediglich eine einmalige Deckung des entstandenen Schadens, und nicht die kumulative Entschädigung
Infrastrukturpaket ImOrt gesamt (ImG023.16)
maximal EUR 700,00 pro Pflanze inkl.
Nebenarbeit.
Grundstückseinfriedungen (Zäune samt Tor- und Schrankenanlagen)
Sonderregelung Grundstückseinfriedungen Sparte Sturm - nicht versichert sind:
Abweichend [...] inkl. Schrankenanlagen
Radar- und Geschwindigkeitsmessgeräte
Müllsammelgefäße auf gemeindeeigenen Grundstücken
Weihnachtsbeleuchtungen und Flutlichtmasten (ohne Leuchtmittel)
Fußgängerbrücken
Bäume und Sträucher: [...] Abweichend von Art. 1.2.1. AStB sind Schäden durch direkte Sturmeinwirkung an solchen
Grundstückseinfriedungen und an daran angebrachten Transparenten, Sichtschutz sowie
sonstigen Schildern, die durch die direkte