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Indirekte Blitzschäden - Alarmierungsanlagen (Fe3028.15)
FEUER - Indirekte Blitzschäden Alarmierungsanlagen - Fe3028.15
In Abänderung des Art. 2, Pkt. 5 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB sind Schäden durch
Überspannung oder Induktion infolge Blitzsch
Spezialschulen (AH456.2)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Fahr-, Flug- (auch Fallschirmsprung-), Motorboot-,
Wasserschi-, Segel-, Surfing-, Reit- und Schischulen bzw. Lehrer - AH456.2
Schulen und Lehrer
1. Schadenersatzverpflicht
Allmählichkeitsschäden (AH803.1) (AH803.1)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT AH803.1
ALLMÄHLICHKEITSSCHÄDEN
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich in Abänderung von Art 7.11. AHVB auch auf Schadene
Krankenanstalten (AH365) (AH365)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH365
KRANKENANSTALTEN; EINSCHRÄNKUNG DER PERSÖNLICHEN SCHADENERSATZ-
PFLICHT DER ANGESTELLTEN ÄRZTE AUS TÄTIGKEITEN IM R
Rückwirkungsschäden Feuer-BU (BU3020.23)
Rückwirkungsschäden durch unbenannte Zulieferer (BU3020.22)
Im Rahmen des vereinbarten Sublimits (Erst-Risiko) gelten Feuer-
Betriebsunterbrechungsschäden, welche eine nachweisliche Reduktion des ve