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ZuHaus-Objektschutz (ZHO-05)
VERSICHERUNG FÜR HAUS- UND GRUNDBESITZ
3.1.1. Wertanpassung nach dem Baukostenindex (BKI):
3.1.1.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert
[...] Versicherungsverträgen (Feuer-,
Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz). Der Abschluß dieser
Versicherungsverträge (Sparten) ist obligatorisch, wobei (eine) einzelne [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten Interesses,
aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden Versicherungsvertrages/-verträge
bzw. Interesses
IM GESCHÄFT-FEUER-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- ZUSATZVERSICHERUNG (IG-FBUZ-03.2) (IG-FBUZ-03.2)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
2. Anerkennung der Gefahrenumstände
Der Versicherer [...] des Versicherungsschutzes :
1. Änderung von Bedingungen
Werden die diesem Vertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen, Zusatzbedingungen, Sonder-
bedingungen, Besondere Bedingungen bzw [...] sein Aufsichtspersonal zur laufenden Überwachung der Gefahrenver-
hältnisse auf den Versicherungsgrundstücken verpflichten und Gefahrerhöhungen nach Art. 2 ABS
rechtzeitig anzeigen. Dies gilt
ZuHaus Superschutz (ZHS-97)
VERSICHERUNG FÜR HAUS- UND GRUNDBESITZ
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3.1.1. Wertanpassung nach dem Baukostenindex (BKI):
3.1.1.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich [...] Versicherungsverträgen (Feuer-,
Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz). Der Abschluß dieser
Versicherungsverträge (Sparten) ist obligatorisch, wobei (eine) einzelne [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten Interesses,
aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden Versicherungsvertrages/-ver-
träge bzw. Interesses
Kaskoversicherung für Mitglieder der Feuerwehr für Fahrten zum Einsatz und während des Einsatzes (KA1856.13)
Artikel 1.2. der dem Vertrag
zugrundeliegenden Bedingungen für die Kraftfahrzeugkaskoversicherung.
Darüber hinaus gelten Schäden gemäß Artikel 1.1.a) bis c) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen B [...] Versicherungsnehmer
bekannt gegebene Anzahl der aktiven Mitglieder zugrunde gelegt.
Am Ende eines jeden Versicherungsjahres wird die Prämie aufgrund der tatsächlichen
Mitgliederzahl reguliert.
Zu diesem Zweck
Kaskoversicherung für Mitglieder der Feuerwehr für Fahrten zum Einsatz und während des Einsatzes (KA856-12)
Artikel 1.2. der dem Vertrag
zugrundeliegenden Bedingungen für die Kraftfahrzeugkaskoversicherung.
Darüber hinaus gelten Schäden gemäß Artikel 1.1.a) bis c) der dem Vertrag zugrunde liegenden
Allgemeinen B [...] Versicherungsnehmer
bekannt gegebene Anzahl der aktiven Mitglieder zugrunde gelegt.
Am Ende eines jeden Versicherungsjahres wird die Prämie aufgrund der tatsächlichen
Mitgliederzahl reguliert.
Zu diesem Zweck