Suche
ZuHaus-Standardschutz (ZH-06)
(für die Sparten Feuer, Sturm, Leitungswasser, Haftpflicht-
versicherung für Haus- und Grundbesitz, soweit Gegenstand
des Versicherungsvertrages)
Der ZuHaus-Standardschutz ist entweder [...] rträgen der Sparten
- Feuer
- Sturmschaden
- Leitungswasser
- Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz
in einer Polizze, wobei jede Sparte als eigener rechtlich selbständiger Vertrag gilt.
Darüber [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten Interesses,
aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden Versicherungsvertrages/-ver-
träge bzw. Interesses
ZuHaus-Objektschutz (ZHO-06)
VERSICHERUNG FÜR HAUS- UND GRUNDBESITZ
3.1.1. Wertanpassung nach dem Baukostenindex (BKI):
3.1.1.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert
[...] Versicherungsverträgen (Feuer-,
Sturm-, Leitungswasser- und Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitz). Der Abschluß dieser
Versicherungsverträge (Sparten) ist obligatorisch, wobei (eine) einzelne [...] eines oder mehrerer Versicherungsvertrages/-verträge bzw. des versicherten Interesses,
aus welchem Grund auch immer, gilt hinsichtlich des/der verbleibenden Versicherungsvertrages/-verträge
bzw. Interesses
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- ZUSATZVERSICHERUNG (IG-TBUZ-03.3) (IG-TBUZ-03.3)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
2.2. Anerkennung der Gefahrenumstände
- 1 -
1
(gilt [...] Sturmschadenversicherung (AStB) verursacht wurden.
Nicht versichert gelten Unterbrechungsschäden aufgrund von Gefahren und Schäden
- im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmsch [...] Leitungswasserversicherung (AWB) verursacht wurden.
Nicht versichert gelten Unterbrechungsschäden aufgrund von Gefahren und Schäden
- im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Leitungs
IM GESCHÄFT-TOTAL-BETRIEBSUNTERBRECHUNGS- VERSICHERUNG (IG-TBU-03.3) (IG-TBU-03.3)
neuen Bedingungen und Sicherheitsvorschriften dem Vertrag zugrunde zu legen
sind, gelten weiterhin die bisherigen Vertragsgrundlagen.
2.2. Anerkennung der Gefahrenumstände
- 1 -
1
[...] Sturmschadenversicherung (AStB) verursacht wurden.
Nicht versichert gelten Unterbrechungsschäden aufgrund von Gefahren und Schäden
- im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Sturmsch [...] Leitungswasserversicherung (AWB) verursacht wurden.
Nicht versichert gelten Unterbrechungsschäden aufgrund von Gefahren und Schäden
- im Sinne des Art. 2 der Allgemeinen Bedingungen für die Leitungs
Außergewöhnliche Naturereignisse - Gebäude (St3003.12)
en oder daran
angeschlossenen Einrichtungen in die Gebäude eindringt.
3.3. Grundwasseranstieg
Ein Grundwasseranstieg im Sinne dieser Versicherungsbedingungen ist ein durch außergewöhnliche
und/oder [...] Schäden durch Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung;
4. Schäden durch Grundwasser bei denen der Anstieg des Grundwasserspiegels
auf geologische Ursachen oder künstliche Eingriffe des Menschen (in [...] infolge allmählichem, nicht witterungsbedingtem Ansteigen des Grundwasserniveaus;
5. Schäden an den versicherten Sachen durch Grundwasser, sofern Baubestandteile (Fundamente,
Keller und dergleichen)