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Diebstahl oder Raub von in Verwahrung genommenen Fahrzeugen (AH424) (AH424)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH424
KFZ-REPARATURBETRIEBE; DIEBSTAHL ODER RAUB IN
VERWAHRUNG GENOMMENER FAHRZEUGE
1. Der Versicherungsschutz bezieht
Rohre außerhalb des Versicherungsgrundstücks (LW3020.13)
LEITUNGSWASSER - Rohrleitungen außerhalb des versicherten Grundstücks -
LW3020.13
Abweichend von Art. 2 Pkt. 3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB gelten bis zur Höhe der
vereinbarten und in de
Radioaktive Isotope - Merhkosten (Fe1136.15)
eintritt und
- durch das versicherte Schadenereignis radioaktive Isotope versicherter Sachen oder deren Teile,
die Kontamination verursachen.
2. Ersetzt werden die Mehrkosten bis zur Höhe der vereinbarten
Radioaktive Isotope - Merhkosten (Fe5136.18)
eintritt und
durch das versicherte Schadenereignis radioaktive Isotope versicherter Sachen oder deren
Teile, die Kontamination verursachen.
2. Ersetzt werden die Mehrkosten bis zur Höhe der vereinbarten
Einrichtung und Inhalt (ZH1003.18)
Verbrauch dienen.
Nicht zu Einrichtung und Inhalt gehören:
- Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger,
- Luftfahrzeuge,
- Handelswaren aller Art,
- Geld und Geldeswerte, Sparbücher, Schmuck