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ImGeschäft-Haftpflicht (IG-H-02) (IG-H-02)
bezieht sich auf Schadenereignisse
2.1. aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen,
2.2. durch Produkte des Versicherungsnehmers, die dorthin gelangt sind, ohne dass
ImStudium - Produktumfang und Ergänzende Bestimmungen (ISt-2015)
Mindestvertragslaufzeit ist
jeweils auf das Beginndatum der Versicherungsdauer des Vertrages abzustellen.
3. Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers
3.1. Der Abbruch oder die Beendigung
Produktinformationsblatt Klima Pro (PIBKP.2018)
werden.
Jeder Schaden muss klein gehalten und so schnell wie möglich gemeldet werden.
An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und
LW-Pachträumlichkeiten C (LW3006.19)
gem. Art. 3 Pkt 2.2.2. AWB das sind Kosten, die bei einem Schadenereignis für das
Auffinden der Schadenstelle einschließlich der Behebung der dabei verursachten
Schäden anfallen.
Oberösterreichische
ImRecht Gewerbe (RS3000.21)
gezogenen Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach dem Lebensmittelgesetz
eingeleitet wird.
Anstelle des Betriebsinhabers treten bei einer OG oder KG ein namentlich genannter
Gesellschafter, bei einer