Suche
VersVG§150 (VersVG§150)
§ 150 (1) Die Versicherung umfaßt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten, die durch
die Verteidigung gegen den von einem Dritten geltend gemachten Anspruch entstehen, soweit die Auf-
wen
Hebebühnen (AH801.3) (AH801.3)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH801.3
HEBEBÜHNEN
1. Abweichend von Art 7.10.2 und 7.10.4 AHVB erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Scha-
dener
Kollektivunfallversicherung für Berufsunfälle ohne Wegunfälle (UN1051.16)
UNFALL - Kollektivunfall für Berufsunfälle ohne Wegunfälle - UN1051.16
Ergänzend zu Artikel 17 (Ausschlüsse) der dem Vertrag zugrunde liegenden AUVB sind Freizeit-
unfälle vom Versicherungsschutz au
Verwahrung von Kundenfahrzeugen (AH3854.12) (AH3854.12)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - Verwahrung von Kundenfahrzeugen die zur
Bearbeitung oder Reparatur übernommen wurden - AH3854.12
1. Die folgenden Bestimmungen gelten ausschließlich für solche Kundenfahrze
Vertragshaftung (AH402) (AH402)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH402
VERTRAGSHAFTUNG
1. Der Versicherungsschutz bezieht sich in teilweiser Abänderung von Art. 1, Pkt. 2.1 sowie abwe