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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB2015) (AKHB2015)
n Fahrzeuges Personen verletzt oder getötet werden, Sachen beschädigt oder
zerstört werden oder abhanden kommen oder ein Vermögensschaden verursacht wird, der weder
Personen- noch Sachschaden ist (bloßer [...] Versicherungsfall ist bei Personen- und Sachschäden ein Schadenereignis, bei
Vermögensschäden eine Handlung oder Unterlassung, aus denen Ersatzansprüche gegen den
Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte [...] Sach- oder bloßer Vermögensschäden;
2. Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des versicherten
Fahrzeuges und von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen, mit
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB2001) (AKHB2001)
Fahrzeuges Personen verletzt
oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen oder ein Vermögens-
schaden verursacht wird, der weder Personen- noch Sachschaden ist (bloßer [...] Versicherungsfall ist bei Personen- und Sachschäden ein Schadenereignis, bei Vermögensschäden eine
Handlung oder Unterlassung, aus denen Ersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder eine mit-
versicherte [...] Sach- oder bloßer Vermögensschäden;
2. Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des versicherten Fahrzeuges
und von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen, mit
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB95-97) (AKHB95-97)
Fahrzeuges Personen verletzt
oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen oder ein Vermögens-
schaden verursacht wird, der weder Personen- noch Sachschaden ist (bloßer [...] Versicherungsfall ist bei Personen- und Sachschäden ein Schadenereignis, bei Vermögensschäden eine
Handlung oder Unterlassung, aus denen Ersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder eine mit-
versicherte [...] Sach- oder bloßer Vermögensschäden;
2. Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des versicherten Fahrzeuges
und von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen, mit
Allgemeine Bedingungen für die KFZ-Haftpflichtversicherung (AKHB95-96) (AKHB95-96)
Fahrzeuges Personen verletzt
oder getötet werden, Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen oder ein Vermögens-
schaden verursacht wird, der weder Personen- noch Sachschaden ist (bloßer [...] Versicherungsfall ist bei Personen- und Sachschäden ein Schadenereignis, bei Vermögensschäden eine
Handlung oder Unterlassung, aus denen Ersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer oder eine mit-
versicherte [...] Sach- oder bloßer Vermögensschäden;
2. Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des versicherten Fahrzeuges
und von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen, mit
Wiederbeschaffung von Dokumenten (H704)
ng von Dokumenten - H704
Sind Dokumente bei oder infolge eines versicherten Schadenereignisses abhanden gekommen, so
ersetzt der Versicherer die Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung