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Mitversicherung von Schäden an/durch Fußboden-/Wandheizungen (L14) (L14)
L14
FUSSBODENHEIZUNG/WANDHEIZUNG
Das Vorhandensein einer wasserführenden Fußbodenheizung/Wandheizung wurde im Sinne des Art. 2 (2)
lit. c der
Bes.Bed. Sturmschadenversicherung (H21) (H21)
Sachen
(Art. 1 ABH) durch Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch und Abhandenkommen
bei einem derartigen Ereignis (Art. 2 Pkt. 2 ABH).
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Fotovoltaikanlagen und freistehende Solaranlagen (St100)
bis zu der auf der Polizze angegebenen Größe
mitversichert. Ist im Schdenfall die tatsächlich vorhandene Fläche größer als die in der Polizze an-
gegebene Fläche, so wird jeder Schaden im Verhältnis
Eigenheimversicherung ZuHaus (EH-2023)
geboten ist.
8.4.2. Abfuhrkosten sind Kosten des Transportes zum Zweck der Behandlung oder zur
Deponierung.
8.4.3. Behandlungskosten sind Kosten für Maßnahmen, welche dazu dienen, gefährlichen
Abfall/Problemstoffe [...] Abfälle.
8.4. Dekontaminations- und Entsorgungskosten, das sind Kosten für Untersuchung, Abfuhr,
Behandlung und Deponierung vom Schaden betroffener versicherter Sachen, soweit die
Kontamination im Zuge des [...] gefährlicher Abfall oder Problemstoffe, oder
- kontaminiertes Erdreich,
anfallen, wie diese zu behandeln und/oder zu deponieren sind.
Gefährlicher Abfall und Problemstoffe sind im Sinn des Abfallwirts
Bes.Bed. Feuerversicherung (H19) (H19)
Explosion, Absturz und Anprall von bemannten Luft- und Raum-
fahrzeugen oder Teilen davon und Abhandenkommen bei diesen Ereignissen (Art. 2 Pkt. 1).
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