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EURO-VOLLKASKO (KA121-06)
unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Obliegenheiten
[...]
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des §6 VersVG zur Folge.
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Vertragsinhalt der Haushaltversicherung im Superschutz (LPSH-96) (LPSH-96)
7.3. In Erweiterung des Art. 15 Punkt 6.1. der ABH fallen Schadenersatzverpflichtungen aus der Be-
schädigung von gemieteten Räumlichkeiten sowie des darin befindlichen Inventars unter Versiche- [...]
7.4. In Erweiterung des Art. 15 Punkt 6.2. der ABH fallen Schadenersatzverpflichtungen aus der Be-
schädigung von Sachen infolge ihrer Benützung, Beförderung oder sonstigen Tätigkeiten dann
Besondere Bedingungen BB3.1 (BB3.1)
Der Versicherer erkennt an, daß ihm bei Vertragsabschluß sämtliche erhebliche Gefahrenumstände be-
kannt geworden sind, es sei denn, daß irgendwelche Umstände arglistig verschwiegen wurden.
Unbe [...] Gebäuden
und/oder technisch-kaufmännischen Betriebseinrichtungen sind, soferne der Verwendungszweck der be-
troffenen Anlagen der gleiche bleibt, im Rahmen der Versicherungssumme mit 2 %o der Vertragspositio- [...] sie
auf Verlangen des Versicherungsnehmers unter derjenigen Gruppe entschädigt, unter welcher sie be-
rücksichtigt wurden. Für diese Sachen gilt jedoch als Ersatzwert der Wert, der für die Gruppe ver-
Euro-Vollkasko für Gebrauchtwagen (KA1122.23)
das ist ein unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Obliegenheiten
In teilweiser Ergänzung
UPG-95 (UPG-95)
Sie umfaßt die Sparten Feuer, Sturm und wenn beantragt Leitungswasser für das in der Polizze be-
zeichnete Gebäude, wobei jede Sparte als eigener Vertrag gilt.
Bei Wegfall von Versicherungsverträgen