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Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2009.1 (VBKRV2009.1)
Prämienanteile zur Deckung des Ablebensrisikos (lit. a),
Abschlusskosten (lit. b) und Verwaltungskosten (lit. c) entsprechend dem vereinbarten Tarif.
a) Deckung des Ablebensrisikos:
Die Prämienanteile zur [...] Berechnung des relevanten Alters wird ein begonnenes Lebensjahr als voll
gerechnet, wenn davon am Tag, an welchem laut Lebensversicherungsurkunde das erste Versicherungsjahr
beginnt, mehr als sechs Monate [...] Rentenzahlungkann im Erlebensfall (§ 1 Absatz 1) eine einmalige
Kapitalleistung in Anspruch genommen werden (Kapitaloption). In diesem Fall leisten wir das in der
Lebensversicherungsurkunde genannte, garantierte
Allgemeine Bedingungen für die Senioren-Unfallversicherung (AUVB-S2021)
istung.
2. Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Lebenszeit in ihrer körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit (Invalidität) beeinträchtigt, wobei die
Allgemeine Bedingungen für die Senioren-Unfallversicherung (AUVB-S2019)
istung.
2. Voraussetzungen für die Leistung:
Die versicherte Person ist durch den Unfall auf Lebenszeit in ihrer körperlichen oder geistigen
Leistungsfähigkeit (Invalidität) beeinträchtigt, wobei die
Versicherungsbedingungen der klassischen Rentenversicherung - 2009.2 (VBKRV2009.2)
Prämienanteile zur Deckung des Ablebensrisikos (lit. a),
Abschlusskosten (lit. b) und Verwaltungskosten (lit. c) entsprechend dem vereinbarten Tarif.
a) Deckung des Ablebensrisikos:
Die Prämienanteile zur [...] Berechnung des relevanten Alters wird ein begonnenes Lebensjahr als voll
gerechnet, wenn davon am Tag, an welchem laut Lebensversicherungsurkunde das erste Versicherungsjahr
beginnt, mehr als sechs Monate [...] Rentenzahlungkann im Erlebensfall (§ 1 Absatz 1) eine einmalige
Kapitalleistung in Anspruch genommen werden (Kapitaloption). In diesem Fall leisten wir das in der
Lebensversicherungsurkunde genannte, garantierte
Versicherungsbedingungen der fondsgebundenen Lebensversicherung - 2016 (VBFLV2016)
beeinflussen können. Sie tragen bei der fondsgebundenen
Lebensversicherung das volle Veranlagungsrisiko. Es gibt daher keine garantierte Erlebensleistung und
auch keinen garantierten Rückkaufswert. Die We [...] verrechnen wir Ihnen für unsere Leistungen im Rahmen
Ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung Prämienanteile zur Deckung des Ablebensrisikos (lit. a),
Abschlusskosten (lit. b) sowie Verwaltungskosten (lit. c) [...] c) entsprechend dem vereinbarten Tarif.
a) Deckung des Ablebensrisikos:
Die Prämienanteile zur Deckung des Ablebensrisikos (Risikoprämien) werden monatlich von der
Deckungsrückstellung Ihres Vertrages