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Genesungsbeitrag (U825.2) (U825.2)
lles mehr als
14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befin-
det. Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
Als Spital gelten
BB825-95.1 (BB825-95.1)
lles mehr als
14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befin-
det. Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
Als Spital gelten
Genesungsbeitrag (U825-95.1) (U825-95.1)
lles mehr als
14 Tage ununterbrochen in einem Spital in medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung befin-
det. Der Genesungsbeitrag wird für jeden Unfall einmal geleistet.
Als Spital gelten
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (LW5124.18)
versicherten Gebäuden infolge Austritts von Wasser aus - am versicherten
Grundstück oder im/am Gebäude vorhandenen - Schwimmbädern, Schwimmteichbecken,
Whirlpools und/oder wasserführenden Absorberanlagen mitversichert
Schwimmteichbecken am Grundstück (LW1147.15)
Schäden an den versicherten Gebäuden infolge Austritts von Wasser aus - am versicherten
Grundstück vorhandenen - mit festen Baustoffen errichtete bzw. betonierte Becken von
Schwimmteichen mitversichert.
Der