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Kaminbrand (Fe3023.12)
FEUER- Kaminbrand - Fe3023.12
In Erweiterung der Allgemeinen Bedingungen für die Feuerversicherung (AFB) sind Schäden durch
Kaminbrand bis zur Höhe der vereinbarten und in der Polizze ausgewiesenen
Elektrische Freileitungen (Fe5105.15)
FEUER - Elektrische Freileitungen - Fe1105.15
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der
Versicherungssumme für die versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
Mitversicherung von Schäden an/durch Fußboden-/Wandheizungen (L814) (L814)
LEITUNGSWASSER L814
FUSSBODENHEIZUNG
Abweichend von Art. 2, Punkt 6 der AWB sind Schäden am oder durch das Wärmeabgabesystem einer w
Elektrische Freileitungen (Fe5105.16)
FEUER - Elektrische Freileitungen - Fe5105.16
Elektrische Frei- und Erdleitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicher-
ungssumme für die versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durc
Räucheranlagen f178 (F178)
FEUER - Räucheranlagen - F178
Schäden an Räucheranlagen und deren Inhalt sind auch dann versichert, wenn der Brand
innerhalb der Anlage ausbricht.
Die Räucherkammer muß den behördlichen Vorschriften