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3-fach-Schutz für Freizeitunfälle ab 11% Dauerinvalidität (U903.11)
Invalidität werden für Freizeitunfälle, das sind Unfälle, die nicht als Arbeits- und diesen
gleichgestellte Unfälle im Sinne der für den Versicherten geltenden sozialversicherungsrechtlichen
Regelungen [...] rs über die Beurteilung des Unfallereignisses zu erwirken und vorzulegen.
3. Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad von 11% bis 49% (bezogen auf den Gesamtkörper) wird
aus der hiefür versicherten [...] versicherten Summe der dem Grade der Invalidität entsprechende Betrag gezahlt.
Beträgt der festgestellte Invaliditätsgrad 50% oder mehr, so wird die dreifache Leistung erbracht.
Die Leistung beträgt daher:
3-fach-Schutz für Freizeitunfälle (U903)
Invalidität werden für Freizeitunfälle, das sind Unfälle die, nicht als Arbeits- und diesen
gleichgestellte Unfälle im Sinne der für den Versicherten geltenden sozialversicherungsrechtlichen
Regelungen [...] rs über die Beurteilung des Unfallereignisses zu erwirken und vorzulegen.
3. Bei einem festgestellten Invaliditätsgrad bis 49% (bezogen auf den Gesamtkörper) wird aus der
hiefür versicherten [...] Summe der dem Grade der Invalidität entsprechende Betrag gezahlt. Beträgt der
festgestellte Invaliditätsgrad 50% oder mehr, so wird die dreifache Leistung erbracht.
Die Leistung beträgt daher:
Kirchenversicherung
Info Solidarkasko Info Unfallversicherung Info Kunsttransport Meldung Ausstellung Meldung Ausstellung (PDF) Meldung Ausstellung (Excel)
Leistungsübersicht Kfz-Versicherung
60,00 pro Nacht und versicherter Person (maximal 4 Nächte) Bereitstellung eines Mietwagens bis EUR 75,00 pro Tag (maximal 5 Tage) Bereitstellung eines Ersatzfahrers, wenn das Fahrzeug von keinem Mitreisenden [...] Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, übernehmen wir innerhalb Europas die Kosten für: Pannenhilfe (Wiederherstellung der Fahrbereitschaft) am Schadenort bis EUR 220,00 (ersetzt werden nicht die Kosten von Ers [...] ngen von Mitreisenden bis EUR 60,00 pro Nacht bis zum Krankenrücktransport, maximal 7 Nächte Bereitstellung von Pflegepersonal bei medizinischer Notwendigkeit beim Krankenrücktransport bis EUR 3.700,00
Allgemeine Bedingungen für die Unfallversicherung 2008 AUVB2008 (AUVB2008)
wirklichen Sachlage erheblich abweicht. Die Feststellung
erfolgt in diesem Fall durch gerichtliches Urteil. Das Gleiche gilt, wenn die Sachverständigen die
Feststellung nicht treffen können oder wollen oder [...] Aufforderung keinen Arzt benennt,
wird dieser von der österreichischen Ärztekammer bestellt.
Die beiden Ärzte bestellen einvernehmlich vor Beginn ihrer Tätigkeit einen weiteren Arzt als Obmann,
der für [...] Versicherungsperiode, Vertragsdauer
Art. 23: Kündigung, Erlöschen des Vertrages
Art. 24: Rechtsstellung der am Vertrag
Art. 25: Gerichtsstand
Art. 26: Form der Erklärungen
Art. 27: