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ImRecht Landwirtschaft (RS2000.15)
Tätigkeit nicht im Rahmen eines rechtlich selbständigen Betriebes erfolgt. Neben
der Landwirtschaft vorhandene Betriebe (z.B. Gastwirtschaft, Jausenstation,
Beherbergungsbetrieb, Sägewerk, Mühle, etc.) sind
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH832.1)
VersVG bewirkt, wird ergänzend zu Art 8 AHVB bestimmt, dass vorgeschriebene
Wartezeiten bei behandelten Tieren eingehalten werden.
11. aus der Selbstvermarktung und dem Ab-Hof-Verkauf
im Sinne
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH2832.15)
VersVG bewirkt, wird ergänzend zu Art 8 AHVB bestimmt, dass vorgeschriebene
Wartezeiten bei behandelten Tieren eingehalten werden.
11. aus der Selbstvermarktung und dem Ab-Hof-Verkauf
im Sinne
AmHof-Komfortschutz Feuerversicherung 2009 (AHoKF-09)
befinden und ober-
halb der einzustellenden Maschine ein Luftraum von zumindest 5 Metern vorhanden ist.
- sich (beispielsweise in einem Stallgebäude) zumindest in einem Umkreis von 5 Metern
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH2832.16)
bewirkt,
wird ergänzend zu Art 8 AHVB bestimmt, dass vorgeschriebene Wartezeiten bei behandelten
Tieren eingehalten werden.
11. aus der Selbstvermarktung und dem Ab-Hof-Verkauf