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Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB2013)
Eigentumsvorbehalt verkauft und übergeben oder ihm verpfändet
wurden.
1.2. Fremde Sachen sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung, und nur soweit nicht aus einem
anderen Versicherungsvertrag Entschädigung [...] wert das Interesse des Eigentü-
mers maßgebend, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.3. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung versicherte Sachen:
1.3.1. Verglasungen und Kunststoffverglasungen aller [...] ; dies gilt jedoch nicht, soweit Maßnahmen auf Weisung des
Versicherers erfolgt sind.
2.2. Nur aufgrund besonderer Vereinbarung sind versichert
2.2.1. BEWEGUNGS- und SCHUTZKOSTEN, das sind Kosten, die
Allgemeine Versicherungs-Bedingungen für den gewerblichen Güter-Kraftverkehr nach CMR (CMR2006)
1990, 185 Stück.
1.1.2. im internationalen Straßengüterverkehr die Haftung des Frachtführers auf Grund des
Übereinkommens vom 19. Mai 1956, BGBl 1961/138 über den Beförderungsvertrag im inter-
nationalen [...] Fahrzeugen bzw. mit Fahrzeugen,
die sich nicht im Eigentum des Versicherungsnehmers befinden, auf Grund besonderer
Vereinbarung.
1.2. Geltungsbereich
1.2.1. Diese Versicherung gilt nur für die in der [...] bei einem gemäß Art. 26
CMR im Frachtbrief eingetragenen besonderen Interesse, wird neben der Grundprämie ein mit
dem Versicherer vorab zu vereinbarender Zuschlag erhoben.
6.4. Zu allen Prämiensätzen
Allgemeine Österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB2013)
Ereignisse:
a) Strandung
Eine Strandung liegt vor, wenn das die Güter befördernde Schiff auf Grund stößt, auf
Grund festgerät, kentert, sinkt, scheitert, mit anderen Fahrzeugen oder Sachen zu-
sammenstößt [...] ben.
BESONDERER TEIL
INHALTSVERZEICHNIS
Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Gesetzliche Grundlagen
Artikel 3 Versicherbares Interesse
Artikel 4 Umfang der Versicherung
Artikel 5 Gemeinsame Einschlüsse [...] transportbedingten Lagerung
unter
Berücksichtigung des Artikels 10 (2).
ARTIKEL 2 GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Soweit in den vertraglichen Vereinbarungen keine besondere Regelung getroffen ist,
gilt
öster
Allgemeine Bedingungen für dieBU-Versicherung zusätzlicher Gefahren(AECBU2013) (AECBU2013)
Beschädigung versicherter Sachen
durch Rauch, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück
befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch-, Trockenanlagen oder sonstigen Erhitzungsanlagen [...] Holzfäule, Vermorschung oder Schwammbildung.
4. Überschwemmung
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsortes
- durch Witterungsniederschläge
- durch Kanalrückstau infolge von [...] als einmal in zehn Jahren auftreten.
- Schäden, die ausschließlich durch das Ansteigen des Grundwasserspiegels
verursacht werden.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 4
5. Erdbeben
Allgemeine Bedingungen für die Einbruchdiebstahlversicherung (AEB2013)
öffnet, die er durch Einbruchdiebstahl in ein gleich
sicheres Behältnis an sich gebracht hat.
Nur aufgrund besonderer Vereinbarung gilt das Öffnen von Behältnissen mit dem richtigen
Schlüssel als Schadenereignis [...] Eigentumsvorbehalt verkauft und übergeben oder ihm verpfändet
wurden.
1.2. Fremde Sachen sind nur aufgrund besonderer Vereinbarung, und nur soweit nicht aus einem
anderen Versicherungsvertrag Entschädigung [...] ; dies gilt jedoch nicht, soweit
Maßnahmen auf Weisung des Versicherers erfolgt sind.
2.4. nur aufgrund besonderer Vereinbarung:
2.4.1. Bewegungs- und Schutzkosten, das sind Kosten, die dadurch entstehen