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Freizügigkeit (Waren an verschiedenen Orten) (L21.1) (L21.1)
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FREIZÜGIGKEIT
Die versicherten Sachen gelten auf den in der Polizze bezeichneten Versicherungsgrundstücken freizü-
gig versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, über den Wert dieser [...] zeichnungen zu führen.
Ist bei Eintritt des Schadenfalles der Wert sämtlicher auf allen Versicherungsgrundstücken befindli-
chen Sachen höher als die hiefür versicherte Summe, so leistet der Versicherer
DaHeim-Superschutz (DHS-08)
Telefonmißbrauch, die
dem Versicherungsnehmer aufgrund eines ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens entstehen.
Der Versicherer ersetzt die aufgrund des Telefonmißbrauchs nachgewiesenen Telefonmehrkosten [...] DHS-08
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung, im folgenden [...] isindex (VPI) bzw.
Baukostenindex (BKI):
2.2.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich
bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
DaHeim-Superschutz (DHS-06)
Telefonmißbrauch, die
dem Versicherungsnehmer aufgrund eines ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens entstehen.
Der Versicherer ersetzt die aufgrund des Telefonmißbrauchs nachgewiesenen Telefonmehrkosten [...] DHS-06
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung, im folgenden [...] isindex (VPI) bzw.
Baukostenindex (BKI):
2.2.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich
bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G807) (G807)
Messingverglasungen und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird derjenige [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich zum
ganzen Schaden verhält wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu den
tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G810) (G810)
Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird nur [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich
zum ganzen Schaden verhält, wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu
den tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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