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Besondere Bedingungen für die Kollektivunfallversicherung (UKOL95) (UKOL95)
g
zugrundezulegenden einfachen Jahresbezuges gemäß Pkt. 2.2.1 des einzelnen Versicherten wird ein Be-
trag von ÖS 1,5 Mio bestimmt.
2.3 Fluggastrisiko
Benützen mehrere durch vorliegenden Versi [...] die
Wahl, auf Nachholung der Angaben zu klagen oder eine Zusatzprämie einzuheben. Diese Zusatzprämie be-
trägt, wenn die ausständigen Angaben die erste Jahresprämie oder die Prämie für eine Versicherungs-
Allgemeine Bedingungen für die Insassen-Unfallversicherung (IUB1993) (IUB1993)
ausbezahlt?
Wem steht die Ausübung der Rechte aus dem Versiche- Art. 8 Rechtsstellung der am Vertrag be-
rungsvertrag zu? teiligten Personen
Was ist bei [...] bezieht sich auf Unfälle in ursächlichem Zusammenhang mit dem Lenken, Benutzen,
Behandeln, dem Be- und Entladen sowie dem Einweisen des Kraftfahrzeuges oder Anhängers. Unfälle
beim Ein- und [...]
Stirbt der Versicherte, ohne daß der Tod eine Leistung des Versicherers gemäß Punkt 1.1 be-
wirkt, vor endgültiger Feststellung der Leistung, richtet sich deren Höhe nach dem zuletzt
Allgemeine Bedingungen für die Maschinenbruchversicherung (AMB80-95) (AMB80-95)
(1) Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen und plötzlich eintretende Be-
schädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen durch
a) Bedienungsfehler, U [...] des
Rechtes auf die Leistungen des Versicherers zur Folge. Die Rechtsfolgen dieser Vereinbarung be-
stimmt § 6 (1), (1a) und (2) VersVG.
Art. 5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Kriegsklausel (1976) KR6 (KR6)
mit
Ablauf des fünfzehnten Tages nach Ankunft des Seeschiffes oder Luftfahrzeuges am Be-
stimmungsort.
2.2 Falls der Frachtvertrag an einem anderen Ort als dem darin genannten [...] das
Schiff zum ersten Mal festmacht oder ankert, sei es im Bereich oder außerhalb des be-
absichtigten Löschungshafens oder Ausladeplatzes. Was auch immer in dieser Polizze enthalten
Deckungsumfang/Erweiterungen/Selbstbehalte in d.Euro-Vollkasko (KA101) (KA101)
unmittel-
bar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Be-
triebs- und reine Bruchschäden sind daher nicht versichert.
2. Selbstbehalt
[...]
Die Verletzung dieser Obliegenheit hat den Verlust des Rechtes auf Leistung nach Maßgabe der Be-
stimmungen des § 6 VersVG zur Folge.
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