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Sonderbedingungen für die Teilwertversicherung von Landwirtschaften zum Neuwert___________________________ (F810) (F810)
(Inventar)
zum Neuwert versichert sind, gelten folgende Abweichungen von den der Versicherung zugrundeliegenden
Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB):
[...] tellung innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Schadenfalle,
gleichviel aus welchem Grund, oder erklärt der Versicherungsnehmer dem Versicherer vor Ablauf der
Frist schriftlich, daß er [...] Teilschäden nach dessen anteiligem Ver-
kehrswert), bei dessen Ermittlung der Wert des Grundstückes außer Ansatz bleibt; bei Maschinen
und Einrichtungen die Entschädigung nach dem Zeitwert
AmHof - Erweiterte Haftpflichtdeckung (AH832.1)
Innehabung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten,
die Fremdzwecken dienen. Abweichend von Abschnitt A 1.2.3. EHVB besteht Versicherungsschutz
auch dann, wenn die Grundstücke, Gebäude oder [...] einem solchen Fall bestehen, wenn
die Schadenregulierung aufgrund der vom Versicherungsnehmer beigebrachten Unterlagen dem
Grunde und der Höhe nach möglich ist.
15.5. Die Zinsen werden jedenfalls [...] Schadenersatzverpflichtungen des Versicherungs-
nehmers aus
- der Innehabung von Grundstücken, Gebäuden, oder Räumlichkeiten;
- der Innehabung von Dienstwohnungen und Wohnhäusern samt
Fotovoltaikanlagen und freistehende Solaranlagen (St2100.16)
wird die Ersatzleistung entsprechend
Art. 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABS gekürzt.
Gemäß Art. 3 Punkt 1.3. der dem Vertrag zugrunde liegenden AStB wird vereinbart, dass sich der
Versicherungsschutz
Solarthermieanlagen (St121)
eines
versicherten Bruchschadens an der Solarthermieanlage gelten mitversichert.
Für auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers freistehende Solarthermieanlagen besteht
Versicherungsschutz nur dann [...] der Polizze besonders vereinbart ist. Ist im
Schadenfall die tatsächlich vorhandene Fläche der am Grundstück befindlichen
Solarthermieanlagen größer als die in der Polizze angegebene Fläche, so wird jeder
Infrastruktur, Außenanlagen (F197.1)
Außenanlagen
Am Versicherungsgrundstück gelten auf Erstes Risiko versichert:
Oberflächenbefestigungen wie Asphaltierungen, Pflasterungen und dgl., Grundstückseinfriedungen, An-
tennenanlagen,