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Steuerliche Regelungen 4 (Lebensversicherung mit lebenslanger Rentenzahlung) (STLV2004-4)
Die Prämien zu Ihrer Lebensversicherung können Sie als Sonderausgaben im Sinne des § 18 EStG 1988
innerhalb der gesetzlichen Voraussetzungen und Höchstbeträge geltend machen. Die dafür notwendigen
Wetterwarnungen (St3015.12)
STURM - Wetterwarnungen - St3015.12
Die Übermittlung von Wetterwarnungen erfolgt durch vom Versicherer beauftragte rechtmäßige
und eine sicherere Datenverwendung gewährleistende Dienstleister.
Der
Wetterwarnungen (DH1713.13)
HAUSHALT DH1713.13
Wetterwarnungen
Die Übermittlung von Wetterwarnungen erfolgt durch vom Versicherer beauftragte, r
Wiederaufnahme des landw. Betriebes/Aufnahme Gewerbebetrieb (Fe2012.16)
FEUER - Wiederaufnahme eines landwirtschaftlichen Betriebes, Aufnahme eines
gewerblichen Betriebes - Fe2012.16
Da der Prämienberechnung die Betriebsstilllegung zugrunde liegt,
stellt jede Wiederauf
Schäden an zur Verfügung gestellten Sachen (AH352) (AH352)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH352
FEUER- UND WASSERWEHREN, RETTUNGSKORPS;
SCHÄDEN AN ZUR VERFÜGUNG GESTELLTEN SACHEN
1. Die besondere Vereinbarung