Suche
Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien (F39) (F39)
FEUER - Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien - F39
Zur Schmälzung des Spinnmaterials dürfen nur solche Mittel verwendet werden, die den in
Betracht kommenden behördlichen Vorschriften i
Nachträgliche Prämienabrechnung (Prämienrückgewähr) bei Versicherungvon Einheitssätzen (FBU14) (FBU14)
FEUER-BU - Nachträgliche Prämienabrechnung (Prämienrückgewähr) bei
Versicherung nach Einheitssätzen - FBU14
Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, binnen vier Monaten nach Ablauf eines jeden
Versic
Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien (FBU39) (FBU39)
FEUER-BU - Streichgarn- (Vigogne-) und Schafwoll-Spinnereien - FBU39
Zur Schmälzung des Spinnmaterials dürfen nur solche Mittel verwendet werden, die den in
Betracht kommenden behördlichen Vorschrif
F906 (F906)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F906
ANERKENNUNG DER GEFAHRUMSTÄNDE
Der Versicherer erkennt an, daß ihm bei Vertragsabschluß sämtliche erhe
Bewegungs- und Schutzkosten F93 (F93)
FEUER - Bewegungs- und Schutzkosten - F93
In Ergänzung des Art. 1 (7) lit. c AFB haftet der Versicherer im Rahmen der De- und
Remontagekosten auch für Bewegungs- und Schutzkosten.
Unter Bewegung