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Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St5130.18)
STURM - Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen am Grundstück - St5130.18
Auf dem Versicherungsgrundstück befindliche,
zumindest bis zur Hälfte im Boden versenkte Schwimmbäder ohne Abdeckungen,
mit
Kosten für die Wiederherstellung beschädigter oder Wiederbeschaffung entwendeter Baubestandteile auf erstes Risiko – ED3040.19 (ED3040.19)
auf erstes Risiko –
ED3040.19
1) Allgemein
In Erweiterung des Art. 3 Pkt. 2.2. der dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen
für die Einbruchdiebstahlversicherung gelten:
im Zuge eines [...] versichert.
2) Klarstellung
Als Gebäude und Baubestandteile gelten die gem. Art. 1.1. der dem Vertrag zugrunde liegenden
Besonderen Bedingung ED3022.19 versicherten Sachen.
3) Was ist nicht versichert?
•
Knochenbruch Seniorenunfall (UN1003.13)
n Knochen, eine einmalige Entschädigung in der Höhe
von EUR 365,00 wenn die versicherte(n) Person(en)aufgrund eines Unfalles einen Knochenbruch,
eine Knochenfissur (Haarriss) oder einen knöchernen Abriss
Freischaden-Bonus (KH012-12)
BEDINGUNG KH012-12
FREISCHADEN-BONUS
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten [...] 000.000.-.
- Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 im Zeitpunkt des Schadeneintrittes beim zugrundeliegenden
Kfz-Haftpflichtvertrag.
- Das haftpflichtversicherte Fahrzeug ist ohne besondere Verwendung
Versicherungsform nach dem Gebäudeneubauwert für Wohnhäuser (G103) (G103)
ungen wie Wandspiegel, Vitrinen,
Pulte und dgl.
Ist am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegte Neubauwertsumme niedriger als der tat-
sächliche Neubauwert, so wird nur derjenige Teil [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich zum ganzen Schaden
verhält wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegte Neubauwertsumme zum tatsächlichen Neubauwert.
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