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Freizügigkeit (Waren an verschiedenen Orten) (L21.1) (L21.1)
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FREIZÜGIGKEIT
Die versicherten Sachen gelten auf den in der Polizze bezeichneten Versicherungsgrundstücken freizü-
gig versichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, über den Wert dieser [...] zeichnungen zu führen.
Ist bei Eintritt des Schadenfalles der Wert sämtlicher auf allen Versicherungsgrundstücken befindli-
chen Sachen höher als die hiefür versicherte Summe, so leistet der Versicherer
Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G807) (G807)
Messingverglasungen und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird derjenige [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich zum
ganzen Schaden verhält wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu den
tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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Versicherungsform nach den Neuverglasungskosten (G810) (G810)
Blei-, Messing- und sonstige Kunstverglasungen.
Sind am Schadentag die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten niedriger als
die tatsächlichen Neuverglasungskosten, so wird nur [...] Teil des Schadens ersetzt, der sich
zum ganzen Schaden verhält, wie die der Prämienberechnung zugrunde gelegten Neuverglasungskosten zu
den tatsächlichen Neuverglasungskosten.
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Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB2015) (AKHB2015)
Tarif aufgrund der Bestimmung des Pkt. 1. erhöht, kann der Versicherungsnehmer
den Versicherungsvertrag binnen eines Monates, nachdem der Versicherer ihm die erhöhte
Prämie und den Grund der Erhöhung [...] und 6 KFG wird die Prämie
unter Zugrundelegung der in Pkt. 6. ersichtlichen Tabelle nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen nach dem Schadenverlauf bemessen.
1. Grundstufe
Wird auf einen Versicherungsvertrag [...] Versicherung umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter
Ersatzansprüche, die auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegen den
Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen erhoben
Fußboden- und/oder Wandheizung (LW1118.15)
- Fußboden- und/oder Wandheizung - LW1118.15
Abweichend von Artikel 2 Punkt 6 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB sind Schäden am oder
durch das Wärmeabgabesystem einer wasserführenden Fußboden- und/oder [...] Fußboden- und/oder Wandheizung
erstreckt sich in Erweiterung von Artikel 8 Punkt 8 der dem Vertrag zugrunde liegenden AWB auf
eine Heizungsschlaufe.
Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite