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Freischaden-Bonus Bündelvorteil KS-Schutzengel (KH010-12)
L KEINE SORGEN - SCHUTZENGEL
Dem Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag liegt ein Freischaden zugrunde.
Für Versicherungsfälle, für die der Versicherer eine Entschädigungsleistung zu seinen Lasten [...] Kfz
- Prämieneinstufung in der Bonusstufe 00 bis 05 im Zeitpunkt des Schadeneintrittes beim
zugrundeliegenden Kfz-Haftpflichtvertrag.
- Das haftpflichtversicherte Fahrzeug ist ohne besondere Verwendung
DaHeim-Superschutz (DHS-09.1)
Telefonmißbrauch, die
dem Versicherungsnehmer aufgrund eines ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens entstehen.
Der Versicherer ersetzt die aufgrund des Telefonmißbrauchs nachgewiesenen Telefonmehrkosten [...] DHS-09.1
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung, im folgenden [...] isindex (VPI) bzw.
Baukostenindex (BKI):
2.6.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich
bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
DaHeim-Superschutz (DHS-09)
Telefonmißbrauch, die
dem Versicherungsnehmer aufgrund eines ersatzpflichtigen Einbruchdiebstahlschadens entstehen.
Der Versicherer ersetzt die aufgrund des Telefonmißbrauchs nachgewiesenen Telefonmehrkosten [...] DHS-09
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung, im folgenden [...] isindex (VPI) bzw.
Baukostenindex (BKI):
2.6.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich
bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz
GAP-Deckung bei Leasingfahrzeugen durch Raiffeisen-Kreditfinanzierung (Auflösungswert) (KA1021.23)
Vertrag zugrunde liegenden Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-
Kaskoversicherung (AKKB) auch eine allfällige Differenz zu einem darüber hinausgehenden
Abrechnungsbetrag, der sich aufgrund der Auflösung
Auflösungswert bei Leasingfahrzeugen (KA1020.18)
Vertrag zugrunde
liegenden Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung (AKKB) auch eine
allfällige Differenz zu einem darüber hinausgehenden Abrechnungsbetrag, der sich aufgrund der
Auflösung