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Tätigkeit an beweglichen Sachen - Bearbeitung (AH3822.12)
fremden beweglichen Sachen mitversichert. Die Herstellung einer
neuen Sache ist keine Tätigkeit im Sinne dieser Vereinbarung (Herstellungsmangel).
Diese Vereinbarung dient der Reduktion
Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (ABG91-95) (ABG91-95)
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Was wird im Schadenfall entschädigt?
1. Der Versicherer ersetzt die ortsüblichen Wiederherstellungskosten für das vom Schaden betroffene
versicherte Glas. Die von einem Verglasungssofortdienst [...] er für verwertbare Bruchstücke erzielen könnte.
2. Wird bei Bruchschäden an Verglasungen festgestellt, daß der Randverbund bereits vorher undicht
war (z. B. Kondensatbildung), wird der Zeitwert [...] n Wohngebäudes, einen Fami-
lienangehörigen im Sinne des § 67 (2) VersVG oder einen Hausangestellten des Wohnungsmieters
richtet, verzichtet der Versicherer auf seinen Regreßanspruch, soweit
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB2001) (AFIB2001)
Art. 9 Form der Erklärungen
Wem steht die Ausübung der Rechte aus dem Ver- Art. 10 Rechtsstellung der am Vertrag be-
sicherungsvertrag zu? teiligten Personen [...] ng zur Leistung befreit (§ 6 Abs. 3 VersVG), werden bestimmt,
3.1 nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen;
3.2 dem Versicherer innerhalb einer Woche
- [...] .
Artikel 7
Abtretungsverbot
Versicherungsansprüche dürfen vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des
Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Elektrogeräte - PauschalversicherungVersicherte Sachen - Haushalt (CS1101.20)
mobilen
Geräten;
- zur Reinigung und Pflege des Wohnbereichs;
- elektrisch betriebene , in Räumen aufgestellte Sport- und Fitnessgeräte;
- elektrische Saunaöfen, Solarien und elektrische Teile von Infrarotkabinen [...] ;
- Anlagen und Geräte, für die der Versicherungsnehmer nicht die Gefahr trägt z.B. durch
Haftungsfreistellung bei gemieteten Sachen;
- Geräte, deren Neuwert bei Vertragsabschluss unter EUR 100,- bzw.
Feuer - Fahrzeuge aller Art, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Anhänger jeweils ohne behördlichem Kennzeichen zum Vollwert innerhalb Europas im geografischen Sinn zum Verkehrswert - Fe3031.19 (Fe3031.19)
Vollwert innerhalb Europas im
geografischen Sinn zum Verkehrswert - Fe3031.19
1. Allgemein
1.1. Feststellung: Die Gruppe "Fahrzeuge aller Art und Anhänger jeweils ohne behördliches
Kennzeichen" (z.B. PKW