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Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Kapitalversicherung auf den Erlebens-, Ablebens- und bestimmten schweren Krankheitsfall - 1995 (GBKS95)
für
die verzinsliche Ansammlung wird die Summe aus dem tariflichen Rechnungszinsfuß und dem für das be-
treffende Versicherungsjahr deklarierten Zinsgewinnanteil verwendet.
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§ 8 Wie werden
Bedingungen für die Gewinnbeteiligung der Er- und Ablebensversicherungen mit Zwischenauszahlungen - 1996 (GBZWK96)
für
die verzinsliche Ansammlung wird die Summe aus dem tariflichen Rechnungszinsfuß und dem für das be-
treffende Versicherungsjahr deklarierten Zinsgewinnanteil verwendet.
§ 8 Wie werden die Gewinnanteile
GB191-94.1 (GB191-94.1)
für
die verzinsliche Ansammlung wird die Summe aus dem tariflichen Rechnungszinsfuß und dem für das be-
treffende Versicherungsjahr deklarierten Zinsgewinnanteil verwendet.
§ 8 Wie werden die Gewinnanteile
GB19194 (GB19194)
für
die verzinsliche Ansammlung wird die Summe aus dem tariflichen Rechnungszinsfuß und dem für das be-
treffende Versicherungsjahr deklarierten Zinsgewinnanteil verwendet.
§ 8 Wie werden die Gewinnanteile
Allgemeine Bedingungen für die Maschinenbruchversicherung (AMB80) (AMB80)
(1) Der Versicherer gewährt Versicherungsschutz gegen unvorhergesehen und plötzlich eintretende Be-
schädigungen oder Zerstörungen der versicherten Sachen durch
a) Bedienungsfehler, U [...] des
Rechtes auf die Leistungen des Versicherers zur Folge. Die Rechtsfolgen dieser Vereinbarung be-
stimmt § 6 (1) und (2) VersVG.
Art. 5
Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall