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USP-L94.3 (USP-L94.3)
1995 für den Betrieb.
1. Dem Vertrag liegen folgende Allgemeine Versicherungs-
bedingungen zugrunde:
Allgemeine Bedingungen für die Leitungswasserschadenversicherung (AWB 86-95)
2. Zusätzlich [...] geschlossenen Warmwassersystemen auch außerhalb des versi-
cherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache
versichert.
In jedem Schadenfall
Kaskoversicherung f.Dienstfahrten (u.Fahrten zur Dienststelle) (KA851) (KA851)
KASKOVERSICHERUNG FÜR DIENSTFAHRTEN
(EINSCHL. FAHRTEN ZUR DIENSTSTELLE)
1. Vertragsgrundlagen
1.1. Grundlage für diesen Vertrag bilden die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversi-
Im Geschäft - Versicherung gegen Leitungswasserschäden IG-LW-03 (IG-LW-03)
2.1.1. SANIERUNGSMASZNAHMEN gem. M3831
2.1.2. WASSERZULEITUNGSROHRE INNERHALB DES VERSICHERUNGSGRUNDSTÜCKES
In Abänderung des Art. 2 (3) der Allgemeinen Bedingungen für Versicherungen [...] geschlossenen Warm-
wassersystemen außerhalb des versicherten Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück
versichert.
In Erweiterung des Art. 8.2.2 der Allgemeinen Bedingungen
KFZ-Haftpflicht Schadenersatzbeitragsvereinbarung (KH811) (KH811)
der innerhalb eines Kalenderjahres eingetreten ist, zu entrichten. Zahlungen, die
ausschließlich aufgrund von Teilungsabkommen von Versicherern untereinander oder zwischen solchen
und Sozialversich [...] sfälle zur
Entrichtung des Schadenersatzbeitrages verpflichtet.
Der Schadenersatzbeitrag ist aufgrund einer Zahlung des Versicherers innerhalb von 6 Wochen nach Be-
kanntgabe fällig, sofern der Ve
DaHeim-Komfortschutz (DHK-06)
DHK-06
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung, im folgenden [...] sindex (VPI) bzw.
Baukostenindex (BKI):
22.2.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich
bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz [...] Hauptfälligkeit Gültigkeit hatte.
2.2.3. Eine Anpassung der Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage unterbleibt, wenn die
Indexveränderung seit der letzten Anpassung oder seit Vertragsbeginn