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Abhandenkommen von Kassenschlüsseln (E33) (E33)
EINBRUCH E33
ABHANDENKOMMEN VON KASSENSCHLÜSSELN
Die Versicherung deckt bei Abhandenkommen von Kassenschlüsseln die
Ausschluß Leitungswasser (EG13)
E-GERÄTE - Ausschluß des Leitungswasserschaden-Risiko - EG13
In Abweichung von Art. 2 (1) lit. f der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Elektro-
Anlagen und -Geräten erstreckt sich der
Notverglasung, Überstundenzuschläge, Gerüstung (G364)
GLAS - G364
KOSTEN DER NOTVERGLASUNG, ÜBERSTUNDEN-
ZUSCHLÄGE UND GERÜSTUNG
Abweichend von den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung sind Kosten einer erforderlichen
Notverglasung o
Ausschluß der persönlichen Schadenersatzpflicht sämtlicher (AH441) angestellten Ärzte (AH441)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH441
KRANKENANSTALTEN; AUSSCHLUSS DER PERSÖNLICHEN SCHADENERSATZ-
PFLICHT SÄMTLICHER ANGESTELLTEN ÄRZTE
Abweichend vo
Ausübung von Vereinstätigkeiten außerhalb des Vereines (AH450) (AH450)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT BESONDERE BEDINGUNG AH450
VEREINE; AUSÜBUNG VON VEREINSTÄTIGKEITEN AUSSERHALB DES VEREINES
Abweichend von Abschnitt B, Z. 13, Pkt. 2.3 EHV