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DaHeim-Standardschutz (DHSt-09.1)
DHSt-09.1
1. DEM VERTRAG LIEGEN FOLGENDE ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
ZU GRUNDE:
- Allgemeine Bedingungen für die Sachversicherung in der jeweils gültigen Fassung, im folgenden [...] isindex (VPI) bzw.
Baukostenindex (BKI):
2.6.1. Die Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage erhöht bzw. vermindert sich jährlich
bei Hauptfälligkeit der Prämie um den Prozentsatz [...] Hauptfälligkeit Gültigkeit
hatte.
2.6.3. Eine Anpassung der Versicherungssumme bzw. Prämienbemessungsgrundlage unterbleibt, wenn die
Indexveränderung seit der letzten Anpassung oder seit Vertragsbeginn
AmHoF-Komfortschutz Feuerversicherung (AHoKF-02)
nicht mit offenem Licht betreten werden;
2.2.3. sind brandgefährliche Tätigkeiten aller Art grundsätzlich verboten. Die zu bearbeitenden Tei-
le sind an eine dafür vorgesehene und speziell ei [...] gen und Interessentenwegen
- 50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und Hoch-
spannungsleitungen
- 300 Meter Mindestabstand zu [...] bringen sind.
12. Elektrische Freileitungen
- 2 -
Elektrische Freileitungen am Versicherungsgrundstück sind im Rahmen der Versicherungssumme für die
versicherten Gebäude bzw. bei Schäden durch
Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89) (ABH89)
ren, bis zu einem Ausmaß von 5 m2 pro Einzelscheibe bzw. -element.
1.5. Antennenanlagen auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist.
1.6. Fremde Sachen - ausgenommen die [...] Sachen gemäß Art. 1 zum Wohnungsinhalt gehören.
4.3. Nicht versichert sind:
Schäden durch Grund- oder Hochwasser, durch Wasser aus Witterungsniederschlägen oder dadurch
verursachten Rückstau [...]
1. Die Versicherung gilt in den vom Versicherungsnehmer bewohnten Räumen des Gebäudes auf dem Grund-
stück, das in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist.
2. Auch außerhalb der Wohnräume
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19 (Fe5104.21)
rt sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige des [...] n und der Schädiger bzw.
Halter des Kraftfahrzeuges kann nicht ermittelt werden)
an am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbunden) b
Haustechnik, Infrastruktur, Außenanlagen, Gebäudezubehör inkl. Schäden durch Anprall unbekannter KFZ – Fe5104.19 (Fe5104.19)
rt sind Schäden
verursacht durch ein versichertes Schadenereignis gemäß Art. 1 der dem Vertrag zugrunde
liegenden AFB oder
verursacht durch Anprall fremder Kraftfahrzeuge (vorausgesetzt die Anzeige des [...] n und der Schädiger bzw.
Halter des Kraftfahrzeuges kann nicht ermittelt werden)
an am Versicherungsgrundstück (nach den Regeln der Technik errichtete und mit dem Boden oder
Gebäude fest verbunden) b