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Lagerung von Waren unter Erdniveau (L22) (L22)
Die Lagerung von Waren in Räumen unter Erdniveau wurde im Sinne des Art. 2 (3) der Allgemeinen Be-
dingungen für Versicherungen gegen Leitungswasserschäden angezeigt.
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Vorsteuerabzug im Schadenfall (VSt-02)
erbuchführung verpflichtet. In einem Schadenfall wird deshalb - soweit der betriebliche Bereich be-
troffen ist - die Entschädigung ohne Mehrwertsteuer geleistet.
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Schwimmbäder (ZHF15.1)
Versicherungsschutz für Schwimmbadabdeckungen bzw. -überdachungen besteht nur dann, wenn dies be-
sonders vereinbart ist.
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Im Geschäft - Haftpflicht IG-H-99 (IG-H-99)
IM GESCHÄFT-HAFTPFLICHT (IG-H-99)
1. BE- UND ENTLADUNG VON FREMDEN FAHRZEUGEN
1.1 Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art 7.10. AHVB auch auf Schadenersatzver-
pflichtungen
Besondere Vereinbarung Erweiterter Deckungsumfang (CMR3008.25)
Haftung des Versicherungsnehmers aus Verträgen über die entgeltliche
Beförderung von Gütern
1.1. im Be- und/oder Entladevorgang, wenn dieser Gegenstand des Verkehrsvertrages ist oder der
Versicherungsnehmer