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F901 (F901)
FEUER BESONDERE BEDINGUNG F901
WIEDERAUFBAUKLAUSEL
Wird nach einem Brandschaden ein versichertes Objekt an einer anderen Stelle inner
Amtshaftpflicht für die Gemeinde als Rechtsträger OH006 (OH006)
AMTSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG - für die Gemeinde als Rechtsträger - OH006
Der Versicherer leistet für die innerhalb eines Versicherungsjahres eingetretenen
Versicherungsfälle höchstens das Dreifache d
Schmieden mit Hufbeschlag (Schäden an Tieren) (AH409) (AH409)
ALLGEMEINE HAFTPFLICHT - SCHMIEDEN MIT HUFBESCHLAG - AH409
Der Versicherungsschutz bezieht sich abweichend von Art. 7, Pkt. 10. AHVB auch auf
Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden an Tieren bei
Nachdeckung (VH014) (VH014)
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT - Versicherungsschutz nach Beendigung des
Versicherungsvertrages - VH014
In Ergänzung zu Art. 2 AVBV bzw. Art. 2 ABVN bzw. Art. 2 AVBW besteht Versicherungsschutz,
wenn d
Ausschluss Leitungswasserrisiko (CS3003.12)
COMPUTER/E-GERÄTE - Ausschluss des Leitungswasserschaden-Risikos -
CS3003.12
In Abweichung des Art. 1, Pkt. 1.4 der Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von
elektronischen Anlagen und Geräte