Suche
Vereinbarungen bei nicht ständig bewohnten Gebäuden (HH24)
ÖNORM B 3716 bzw. DIN
52290, Teil 3, entspricht, ist den unter a) und b) angeführten Sicherungen gleichgestellt.
Bargeld, Valuten, Goldmünzen, Einlagebücher, Schmuck, Edelsteine sowie Briefmarken- und
Schwimmbäder, Whirlpools und Gartenduschen (St5130.18)
ohne Abdeckungen,
mit festen Baustoffen errichtete bzw. betonierte Becken von Schwimmteichen,
aufgestellte Whirlpools samt Abdeckung,
mit dem Boden fest verbundene Gartenduschen und
auf Gebäuden, zur
Haustechnik, Beleuchtung, Postkästen und Spielplatzeinrichtungen am (St2114.18)
Ereignis zerstört oder beschädigt, ersetzt
der Versicherer die dadurch anfallenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaf-
fung einschließlich Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten bis zur Höhe
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe1114.18)
Ereignis zerstört oder beschädigt, ersetzt
der Versicherer die dadurch anfallenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
einschließlich Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten bis zur Höhe
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (St1114.18)
Ereignis zerstört oder beschädigt, ersetzt
der Versicherer die dadurch anfallenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
einschließlich Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten bis zur Höhe