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BB831-95.1 (BB831-95.1)
Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50%, wird die dem Invaliditätsgrad entsprechende Versicherungslei-
stung in 2-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 50% und weniger als 90%, wird die dem Invali [...] Versicherungslei-
stung in 3-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 90%, wird als Versicherungsleistung die 4-fache Versicherungssumme gezahlt.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf die Folgen der
AmHof/AmLand Feuerversicherung 2016 (Fe2001.16)
darüber hinaus folgender Vertragsinhalt:
1. Örtliche Geltung der Versicherung
In Erweiterung des Art. 4 der dem Vertrag zugrunde liegenden AFB besteht für bewegliche Sachen
Versicherungsschutz in ganz Österreich [...] erreicht oder übersteigt, hat der Versicherungsnehmer unverzüglich die Feuerwehr zu
verständigen.
2.4. Leicht brennbare Erntefrüchte dürfen im Freien (zB in Tristen) nur unter Einhaltung folgender
Sich [...] Mindestabstand zu massiv gebauten Gebäuden mit harter Dachung, öffentlichen
Wegen und Interessentenwegen
50 Meter Mindestabstand zu allen anderen Gebäuden, Waldgrundstücken, Bahngleisen und
Hochspannungsleitungen
BB833-95.1 (BB833-95.1)
Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50%, wird die dem Invaliditätsgrad entsprechende Versicherungslei-
stung in 2-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 50% und weniger als 90%, wird die dem Invali [...] Versicherungslei-
stung in 3-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 90%, wird als Versicherungsleistung die 4-fache Versicherungssumme gezahlt.
Für Freizeitunfälle erstreckt sich der Versicherungsschutz auch
Allgemeine Bedingungen für Haushaltversicherungen (ABH89-95) (ABH89-95)
stehen;
4. Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden
Personen verursachen durch Haltung oder Verwendung von
4.1. Luftfahrzeugen,
4.2. Luf [...] angedroht wird, um versicherte Sachen wegzuneh-
men.
4. Schäden durch Austreten von Leitungswasser und durch Frost.
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4.1. Als Leitungswasser gilt Wasser in Zu- und Ableitungsrohren [...] den**) bis zu einer Versicherungssumme von S 50.000,--;
3. aus der Innehabung und dem Betrieb einer Rundfunk- und Fernsehempfangsanlage;
4. aus der Haltung und Verwendung von Fahrrädern;
BB832-95.1 (BB832-95.1)
Pkt. 2.
- mindestens 25% und weniger als 50%, wird die dem Invaliditätsgrad entsprechende Versicherungslei-
stung in 2-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 50% und weniger als 90%, wird die dem Invali [...] Versicherungslei-
stung in 3-facher Höhe gezahlt,
- mindestens 90%, wird als Versicherungsleistung die 4-fache Versicherungssumme gezahlt.
Für Freizeitunfälle erstreckt sich der Versicherungsschutz auch