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Büromaschinen (EG6) (EG6)
Schäden durch Flüssigkeiten, Dämpfe oder Gase, die durch verwendete Chemikalien oder andere Be-
triebsmittel an den versicherten Geräten verursacht werden, sind nicht Gegenstand der Ersatzleistung
Unfalltod Zusatzversicherung für Lenker über 24 Jahre (KH043) (KH043)
Sofern der Fahrzeuglenker bereits das 24. Lebensjahr vollendet hat, besteht für den jeweiligen be-
rechtigten Lenker auch eine Insassenunfallversicherung mit der in der Polizze vereinbarten Versiche-
Allgemeine Bedingungen für den Keine-Sorge -Schutzengel Lady-Like (KSLL-03) (KSLL-03)
3. Ein Anspruch auf Kostenersatz aus dem gegenständlichen Versicherungsvertrag, gemäß Artikel 10 be-
steht jedoch nicht, wenn Hilfs- und Beistandsleistungen vom Versicherungs- nehmer oder den versicher- [...]
Als Wohnsitz gilt der in Österreich gelegene Ort, an dem der Versicherungsnehmer seinen bei der Be-
hörde gemeldeten Hauptwohnsitz begründet hat.
3. Nahestehende Personen
Als nahestehende Personen [...] der
Polizze oder einer gesonderten Annahmeerklärung) und nach der Aufforderung zur Prämienzahlung zu be-
zahlen (Einlösen der Polizze). Die Folgeprämien einschließlich Gebühren und Versicherungssteuer sind
Dachlawinen und Schneerutsch (St5102.16)
die Sturmver-
sicherung (AStB) erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf die Beschädigung von Be-
standteilen der versicherten Gebäude durch auf dem Dach natürlich angesammelte Eis- und
Schneemassen
Hofeinfriedungen (Fe2117.16)
mitversichert.
Für sonstige Einfriedungen wie z.B. Einfriedungen von Kulturen, Obstgärten, Weiden und dgl. be-
steht kein Versicherungsschutz.
Oberösterreichische Versicherung AG - 16.11.2017 - Seite 1 / 1