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Knochenbruch (UN1065.21)
einen knöchernen Ausriss (Abruptio ossea)
erlitten hat (haben) und dieser/diese radiologisch festgestellt wurde.
Ermüdungsbrüche sowie alters- und krankheitsbedingte Veränderungen von Knochen gelten
Kraftfahrzeuge und Anhänger am Grundstück (Fe1130.15)
Kraftfahrzeuge und PKW-Anhänger am Grundstück- Fe1130.15
Schäden an, auf dem Versicherungsgrundstück abgestellten Kraftfahrzeugen und PKW-
Anhängern des Versicherungsnehmers durch Brand, Blitzschlag und Explosion
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe2114.18)
Ereignis zerstört oder beschädigt, ersetzt
der Versicherer die dadurch anfallenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaf-
fung einschließlich Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten bis zur Höhe
Wetterwarndienst per SMS (St5150.18)
Dienstleister übermittelt. Diese Serviceleistung kann auf Wunsch
des Versicherungsnehmers jederzeit eingestellt werden. In diesem Fall werden keine weiteren
Wetterwarnungen mehr übermittelt.
Für die Richtigkeit
Vitrinen und Automaten samt Inhalt (ED3013.12)
Sachen gleicher Art und Güte). Als Versicherungswert für Waren und Vorräte gelten die
Kosten der Wiederherstellung bzw. die Kosten der Wiederbeschaffung der Waren in gleicher Art
und Güte. Als Versicherungswert