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Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (Fe1114.15)
Ereignis zerstört oder beschädigt, ersetzt
der Versicherer die dadurch anfallenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
einschließlich Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten bis zur Höhe
Beleuchtung, Postkästen, Spielplatzeinrichtungen, Haustechnik am Grund (St1114.15)
Ereignis zerstört oder beschädigt, ersetzt
der Versicherer die dadurch anfallenden Kosten für die Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung
einschließlich Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten bis zur Höhe
Zug- und selbstf. Arbeitsmaschinen mit Erstrisikoschutz (VW) (F835)
die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen).
Verschleißschäden und Abnützungsschäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Von
Kraftfahrzeuge ruhend und fahrend zum Verkehrswert (F833.1) (F833.1)
die durch Überlastung stromführender
Leitungen entstehen und keinen Brand im Sinne der AFB darstellen). Verschleißschäden und Abnützungs-
schäden bleiben vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Infrastruktur, Aussenanlagen (St197.3)
ersetzt der Versicherer die nachgewiesenen
Kosten für die Aufarbeitung, Vorbereitung der Pflanzstelle und Neupflanzung mit Setzlingen -
maximal EUR 700,00 pro Pflanze inkl. Nebenarbeit.
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