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Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB1993-95) (AFIB1993-95)
Art. 9 Form der Erklärungen
Wem steht die Ausübung der Rechte aus dem Ver- Art. 10 Rechtsstellung der am Vertrag be-
sicherungsvertrag zu? teiligten Personen [...] ng zur Leistung befreit (§ 6 Abs. 3 VersVG), werden bestimmt,
3.1 nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen;
3.2 dem Versicherer innerhalb einer Woche
- [...] .
Artikel 7
Abtretungsverbot
Versicherungsansprüche dürfen vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des
Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
Allgemeine Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB1993-95) (AFIB93-95)
Art. 9 Form der Erklärungen
Wem steht die Ausübung der Rechte aus dem Ver- Art. 10 Rechtsstellung der am Vertrag be-
sicherungsvertrag zu? teiligten Personen [...] ng zur Leistung befreit (§ 6 Abs. 3 VersVG), werden bestimmt,
3.1 nach Möglichkeit zur Feststellung des Sachverhaltes beizutragen;
3.2 dem Versicherer innerhalb einer Woche
- [...] .
Artikel 7
Abtretungsverbot
Versicherungsansprüche dürfen vor ihrer endgültigen Feststellung ohne ausdrückliche Zustimmung des
Versicherers weder abgetreten noch verpfändet werden.
AmLand - Haftpflicht Grunddeckung (AH831.1)
sich auf Versicherungsfälle
- aus Anlass von Geschäftsreisen oder aus der Teilnahme an Ausstellungen und Messen,
- durch Produkte des Versicherungsnehmers, die dorthin gelangt sind, ohne dass [...] liability,
worker`s compensation) sowie die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (EPL -Anstellungs-
schadenersatzansprüche).
1.3.4 Ansprüche aus Umweltschäden (pollution);
der Ve
IG-F-99.1 (IG-F-99.1)
Brandschäden während der Fahrt, ebenso Schäden, die durch die Inbetriebsetzung des Motors - auch im
Einstellraum - entstehen, werden nicht vergütet.
Versicherungsschutz besteht überdies nur, wenn für das [...] ersetzt der Versicherer die nachgewiesenen Kosten
für die Aufarbeitung, Vorbereitung der Pflanzstelle und Neupflanzung mit Setzlingen - maximal
EUR 363,36,-- pro Pflanze inkl. Nebenarbeit.
Die
Sie wollen eine Veranstaltung anmelden - Was es zu beachten gilt
n der einzelnen Bundesländer zusammengestellt: Steiermark Niederösterreich Salzburg Burgenland Tirol Vorarlberg Kärnten Wien Oberösterreich Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Oö. Verans