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Schäden an Seilen von Seilbahnen und Sesselliften (F173)
FEUER - Schäden an Seilen von Seilbahnen und Sesselliften - F173
Der Versicherungswert von Seilen ist jedenfalls der Zeitwert.
Schäden an Seilen durch Blitzschlag sind nur dann vesichert, wenn das S
Planung/Herstellung von Teilen für Kraftfahrzeuge (AH3827.19)
Bremsen, Antrieb und
Fahrwerk.
2. Sicherheitsrelevant sind die in Pkt. 1 genannten Teile, wenn deren Mangelhaftigkeit einen
wesentlichen Einfluss auf die Verkehrs- und Betriebssicherheit (§ 57 KFG)
Inventar - nicht dem versicherten Betrieb dienend (TIG013.13)
FEUER, EXTENDED COVERAGE - Inventar - nicht dem versicherten Betrieb dienend
- TIG013.13
Versichert gelten bis zu der auf der Polizze angeführten Versicherungssumme auf erstes Risiko
zum Verkehrswer
Schwimmbadtechnik - versicherte Sachen (MB1102.12.18)
MASCHINENBRUCH - Schwimmbadtechnik - versicherte Sachen - MB1102.12
In Ergänzung des Artikel 1 Pkt. 1 der dem Vertrag zugrunde liegenden AMB (Allgemeine
Bedingungen für die Versicherung von Maschine
Schäden durch Aquarienwasser und/oder Flüssigkeit aus Wasserbetten (DH1300.15)
HAUSHALT - Aquarienwasser und/oder Flüssigkeit aus Wasserbetten - DH1300.15
In Erweiterung des Art. 2 Pkt. 3 der dem Vertrag zugrunde liegenden ABH erstreckt sich der
Versicherungsschutz auch auf Sc